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Joint Venture (deutsch Gemeinschaftsunternehmen, wörtlich gemeinsames Wagnis) ist ein Anglizismus, unter dem allgemein im Handelsrecht verschiedene Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen verstanden werden.
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Ein Joint Venture ist im strengen Sinne ein gemeinsames Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen, bei dem die Partner die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko gemeinsam tragen.
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Der Begriff stammt aus der US-amerikanischen Rechtssprache. Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg konnten US-Unternehmen den Handel mit anderen Staaten dadurch ausweiten, dass sie mit Partnerunternehmen im Ausland kooperierten. So errichtete Kodak 1927 in Frankreich ein Joint Venture mit Pathé Cinéma, umgekehrt gründete 1931 I.G. Farben ein 50/50-Joint Venture mit der Pennsylvania Salt Company.
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Diesem Beispiel sind andere Exportnationen gefolgt. Heute verlangen viele Entwicklungs- und Schwellenländer, dass bei Direktinvestitionen regionale Partnerunternehmen beteiligt werden, so dass die Gründung von Joint Venture-Unternehmen nicht immer freiwillig geschieht.
 
Die Gründung von Joint Ventures ist insbesondere in Osteuropa und China populär geworden.

JOINT VENTURE

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